Die Laserklassen nach DIN EN 60825-1 / 11.01
Optolas stellt seine Produkte in Übereinstimmung mit internationalen Normen her und deklariert die Laserklassen seiner Produkte gemäß EN 60825-1, IEC 825-1 und 21 CFR 1040. Die Laserklasse ist auf dem gelb/schwarz/weiß/roten (USA) Warnaufkleber auf jedem Laser oder auf der fest angebrachten Dimmvorrichtung zu finden.
Die zur jeweiligen Laserklasse gehörenden Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden (siehe UVVs und Normen).
Laserklass 1
Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vorhersehbaren Bedingungen unschädlich.
Anmerkungen:
Vorhersehbare Bedingungen sind im Normalbetrieb vorbereitet. Der Grenzwert der zugänglichen Strahlung nach DIN EN 60825-1: 2001-11 im Wellenlängenbereich 400 nm bis 1400 nm für die Klassifizierung von Lasern ist zwischen 100 s und 30.000 s gleich.
Laserklass 1M
Laserklass 2
Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist für das Auge für eine kurze Einwirkungszeit (bis zu 0,25 s) unschädlich. Das Auge wird durch den Lidschlussreflex beim kurzzeitigen Blick in die Laserstrahlung geschützt. Für Dauerstrichlaser der Klasse 2 liegt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) bei 1 mW (für C6 gleich 1).
Sicherheitsmaßnahmen
Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass es weder möglich ist, absichtlich länger als 0,25 s in die Laserstrahlung zu blicken, noch wiederholt in die Laserstrahlung oder direkt reflektierte Laserstrahlung zu blicken.
Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 gibt es im Allgemeinen keinen Laserbereich, der zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordert, wenn der Betrieb solcher Lasereinrichtungen nur eine zufällige Bestrahlung von Personen zulässt.