Laserklassen

Die Laserklassen nach DIN EN 60825-1 / 11.01

Optolas stellt seine Produkte in Übereinstimmung mit internationalen Normen her und deklariert die Laserklassen seiner Produkte gemäß EN 60825-1, IEC 825-1 und 21 CFR 1040. Die Laserklasse ist auf dem gelb/schwarz/weiß/roten (USA) Warnaufkleber auf jedem Laser oder auf der fest angebrachten Dimmvorrichtung zu finden.

Die zur jeweiligen Laserklasse gehörenden Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden (siehe UVVs und Normen).

Laserklass 1

Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vorhersehbaren Bedingungen unschädlich.

Anmerkungen:

Vorhersehbare Bedingungen sind im Normalbetrieb vorbereitet. Der Grenzwert der zugänglichen Strahlung nach DIN EN 60825-1: 2001-11 im Wellenlängenbereich 400 nm bis 1400 nm für die Klassifizierung von Lasern ist zwischen 100 s und 30.000 s gleich.

Laserklass 1M

Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Kurze Expositionszeiten (bis 0,25s) sind für das Auge ungefährlich, sofern der Laserquerschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Objektive, Fernrohre) reduziert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereichs von 400-700 nm erfüllen die Bedingungen für die Klasse 1M.

Hinweise:

Sofern keine optischen Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verringern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 2M eine vergleichbare Gefahr wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 2.

Bei Verwendung optischer Auffanggeräte können ähnliche Gefahren auftreten wie bei Klasse 3R oder 3B.

Notes:

Unless optical instruments are used which reduce the beam cross-section, there is a comparable hazard for class 2M laser equipment as for class 2 laser equipment.

When using optical collecting instruments, similar hazards can occur as with class 3R or 3B.


Laserklass 2

Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist für das Auge für eine kurze Einwirkungszeit (bis zu 0,25 s) unschädlich. Das Auge wird durch den Lidschlussreflex beim kurzzeitigen Blick in die Laserstrahlung geschützt. Für Dauerstrichlaser der Klasse 2 liegt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) bei 1 mW (für C6 gleich 1).

Sicherheitsmaßnahmen

Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass es weder möglich ist, absichtlich länger als 0,25 s in die Laserstrahlung zu blicken, noch wiederholt in die Laserstrahlung oder direkt reflektierte Laserstrahlung zu blicken.

Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 gibt es im Allgemeinen keinen Laserbereich, der zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordert, wenn der Betrieb solcher Lasereinrichtungen nur eine zufällige Bestrahlung von Personen zulässt.

Laserklass 2M

Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist für eine kurze Einwirkungszeit (bis zu 0,25 s) unschädlich für das Auge, das durch den Lidschlussreflex beim kurzzeitigen, zufälligen Blick in die Laserstrahlung geschützt wird. Bei Dauerstrichlasern der Klasse 2M liegt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) bei 1 mW.

Sicherheitsmaßnahmen

Lasereinrichtungen der Klasse 2M dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass weder ein absichtliches Hineinschauen in die Laserstrahlung länger als 0,25 s noch ein wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung oder direkt reflektierte Laserstrahlung möglich ist.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass im Projektionsbereich keine optischen Auffanggeräte verwendet werden.

Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2M liegt in der Regel kein zusätzlich zu schützender Laserbereich vor, wenn beim Betrieb dieser Lasereinrichtungen nur eine zufällige Bestrahlung von Personen möglich ist und keine optisch sammelnden Instrumente verwendet werden.

Laserklass 3R

Geräte der Laserklasse 3R sind potentiell gefährlich für die Augen. Das Risiko einer Augenschädigung wird durch den Grenzwert der maximal zugänglichen Strahlung (GZS) von reduziert:

das 5-fache des Grenzwertes der Laserklasse 2 im sichtbaren Wellenlängenbereich

das 5fache des Grenzwertes der Laserklasse 1 im übrigen Wellenlängenbereich

Für Dauerstrichlaser der Klasse 3R beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im sichtbaren Wellenlängenbereich 5 mW.

Sicherheitsmaßnahmen

Für Laser der Klasse 3R und höher muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden!

Kurse für Laserschutzbeauftragte werden in Deutschland vom TÜV, Berufsgenossenschaften oder ähnlichen Institutionen angeboten.

Unbeabsichtigte Reflexionen müssen vermieden werden.  Strahlanzeiger, Verriegelung und Schlüsselschalter sind im sichtbaren Wellenlängenbereich nicht erforderlich. Besondere Anforderungen an Augenschutzeinrichtungen und Schutzkleidung sind nicht erforderlich. Das Bedienungs- und Wartungspersonal muss im Umgang mit Laseranlagen geschult sein.

Laserklass 3B

Die Laserklasse 3B ist gefährlich für die Augen und möglicherweise auch für die Haut. Personen dürfen dem Laserstrahl nicht ausgesetzt werden. Diffus gestreute Laserstrahlung ist nicht gefährlich, solange der Betrachtungsabstand von 13 cm und eine Betrachtungszeit von weniger als 10 s gewährleistet ist. Es besteht Brandgefahr, wenn der Laserstrahl mit brennbaren Materialien in Berührung kommt.

Der Grenzwert der maximal zugänglichen Strahlung (GZS) liegt bei 500mW.

Sicherheitsmaßnahmen

Beim Einrichten und Arbeiten im Arbeitsbereich des Laserstrahls müssen geeignete Schutzkleidung, Laserschutzbrille und Handschuhe getragen werden. Der Arbeitsbereich des Laserstrahls muss durch geeignete Warnschilder gekennzeichnet sein.

Lasereinrichtungen müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Das Einschalten des Lasers ist durch eine zusätzliche optische Warnleuchte "Laser in Betrieb" zu signalisieren. Die Warnleuchte muss auch aus größerer Entfernung gut sichtbar sein. Der Laserstrahl darf außerhalb des vorgesehenen Arbeitsbereiches nicht streuen. Im Arbeitsbereich dürfen sich keine reflektierenden Flächen befinden.

Laserklass 4

Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffuse Streustrahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann zu Brand- und Explosionsgefahren führen.

Sicherheitsmaßnahmen

Lasereinrichtungen der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, deren Ausgangsleistungen oder Energien die Grenzwerte für zugängliche Strahlung (GZS) der Klasse 3B überschreiten.

Die Laserstrahlung von Lasergeräten der Klasse 4 ist so intensiv, dass bei jeder Art von Exposition Schäden an den Augen oder der Haut zu erwarten sind. Sichern Sie gegebenenfalls den Zugang zum Raum durch Schleusen oder Türkontakte (Laserabschaltung), wenn der Grad der Gefährdung dies erfordert.

Darüber hinaus ist bei der Verwendung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 stets zu prüfen, ob ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren getroffen wurden.

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