Laserschutzhinweise dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Sie müssen beachtet werden. Um Sie und Ihre Kollegen vor Schaden zu bewahren, ist auch Ihre Mitarbeit erforderlich. Arbeiten Sie deshalb immer vorsichtig und seien Sie sich bewusst, dass Gefahren meist nicht offensichtlich sind.
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Personen, die an oder mit dem Gerät arbeiten, über die möglichen Gefahren der Laserstrahlung informiert sind.
Wird der Laserstrahl von Lasereinrichtungen der Klasse 2 oder höher auf Arbeits- oder Verkehrsflächen gerichtet, so hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Laserbereich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet ist.
Im Bereich des Laserstrahls sollten keine Spiegel angebracht sein, um gefährliche Reflexionen auszuschließen. Vermeiden Sie direkten Augenkontakt und schauen Sie niemals mit optischen Instrumenten in den Laserstrahl! Schließen Sie die Augen und wenden Sie sich sofort ab, wenn der Laserstrahl in Ihre Augen trifft.
Prüfen Sie, welcher Laserklasse Ihr Gerät zugeordnet ist. Die Laserklasse finden Sie auf dem Typenschild Ihres Geräts.